Einweiserinformationen
Akutfälle / Notfälle
Die stationäre Einweisung und/oder Überweisung von Akutfällen kann jederzeit über unsere zentrale Notfallaufnahme erfolgen.
Telefon: 04488 / 50 - 6990Erreichbar: 00:00 - 24:00 Uhr
In vielen Fällen ist es jedoch von Vorteil, im Rahmen eines Telefonates vorab wichtige Hintergrundinformationen zu erläutern. Hierzu stehen den einweisenden Kollegen die Dienst habenden Ärzte der Ambulanzen an Arbeitstagen zwischen 08:00 und 16:00 Uhr zur Verfügung. Außerhalb unserer Kernarbeitszeit sind wir über die zentrale Notfallaufnahme erreichbar.
Stationäre Behandlung
Kurzfristige stationäre Aufnahme
Im Falle einer Akutsituation, bei der eine kurzfristige stationäre Aufnahme des Patienten innerhalb der nächsten Tage erwünscht ist, ist es jederzeit möglich, nach telefonischer Rücksprache mit der Ambulanz einen stationären Aufnahmetermin für den Patienten zu erhalten.
Stationäre Aufnahmen bei planbaren (elektiven) Aufnahmen / Ambulante Sprechstunden
Patienten mit nicht akuten Erkrankungen werden innerhalb der entsprechenden Sprechstunden betreut. Hier wird neben der Voruntersuchung die weitere erforderliche Diagnostik festgelegt und ein Aufnahmetermin mit dem Patienten vereinbart. Termine werden zeitnah vergeben und die Terminwünsche unserer Patienten stets berücksichtigt.
Neben den allgemeinen Sprechstunden bieten wir verschiedene Spezialsprechstunden an. Einzelheiten, Erreichbarkeiten und weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Ambulante Versorgung
Neben den klinischen Abteilungen, die über fachärztliche Untersuchungsstellen (Ambulanzen) verfügen, sind weitere fachärztliche Untersuchungsstellen vorhanden:
Behandlung von Privatpatienten
Alle Fachdisziplinen unseres Hauses bieten Privatsprechstunden an. Eine Übersicht aller zur Privatliquidation ermächtigen Ärzte, inklusive Behandlungsschwerpunkte und Erreichbarkeit, finden Sie rechts unter Download. Die stationäre Behandlung von Privatpatienten ist jederzeit möglich.
Behandlung von Kassenpatienten
Ambulant sind unsere Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt. Bitte sprechen Sie mit uns vor der Terminvereinbarung, damit wir klären können, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Für die Schmerztherapie besteht eine kassenärztliche Zulassung. Für die übrigen Fachdisziplinen hat es sich bewährt, die Patienten im Rahmen der vorstationären Behandlung zu beraten und erforderliche weiterführende Diagnostik zu veranlassen. Bitte stellen Sie für Ihre Patienten dazu eine Verordnung für die stationäre Krankenhausbehandlung aus. Sofern andere Regelungen gelten, sind diese auf den Seiten der Fachabteilungen aufgeführt.
Behandlung vom BG Patienten
Es besteht eine Zulassung als Durchgangs-Arzt. Die notwendige automatisierte Kommunikation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist gewährleistet.

